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   BSG, 14.03.1968 - 11 RA 147/66   

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https://dejure.org/1968,10947
BSG, 14.03.1968 - 11 RA 147/66 (https://dejure.org/1968,10947)
BSG, Entscheidung vom 14.03.1968 - 11 RA 147/66 (https://dejure.org/1968,10947)
BSG, Entscheidung vom 14. März 1968 - 11 RA 147/66 (https://dejure.org/1968,10947)
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  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 14.03.1968 - 11 RA 147/66
    Die Beschränkung des Anspruchs auf die verlängerte Waisenrente im zeitlichen Rahmen des @ 44 Satz 2 AVG auf "unverheiratete Kinder" überschreitet nach der Überzeugung des Senats nicht die Grenzen zulässiger Typim sierung, sie verstößt weder gegen Arto 3 Abso 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) noch gegen Art, 20 Abso 1 GG ("Soziale staatsklausel"), Zwar werden durch die Regelung des 5 44 Satz 2 AVG verheiratete Kinder (Weisen) gegenüber unverheirateten Kindern benachteiligt; auch ist zu beachten, daß die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei benachteiligender Typisierung enger ist als bei bevorzug0ndér Typisierung; Benachteiligung ist auch bei Typisierung nur in Einzelfällen hinzunehmen (Urteil des BVerfG vom 240 Juli 1963, BVerfGE 179 19 24 = NJW 1963, 1723 ff), Die Benachteiligung liegt bei der 1 1 Regelung des 5 44 Satz 2 AVG schon darin, daß mit der Eheschließung der Anspruch auf diese Rente wegfällt ohne Rücksicht darauf, ob während der Ehe«in Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten besteht, ob bei geschiedener Ehe der frühere Ehegatte unterhaltspflichtig ist oder ob ein Anspruch wegen des Todes des Ehegatten wegfällt.
  • BSG, 21.09.1966 - 11 RA 50/64

    Verlängerte Waisenrente - Unverheiratetes Kind - Geschiedene Volljährige

    Auszug aus BSG, 14.03.1968 - 11 RA 147/66
    der Rechtslage keine Veranlassung, von seiner bisherigen Rechtspreehung (BSG 25, 205) abzuweichen° 14 12 "12-.
  • BSG, 24.02.1960 - 9 RV 710/56
    Auszug aus BSG, 14.03.1968 - 11 RA 147/66
    für verfassungswidrig halten; in den Urteilen®des BSG vom 23"Februar 1960, BSG 12, 27, 29/30 und des BGH vom 230 Februar 1966? Zeitschrift für Beamtenrecht 19669 185 wird(hgegen für die @ 44 Satz 2 AVG im wesentlichen entsprechenden Beschränkungen der Ansprüche verheirateter über 18 Jahre alter Weisen im BVG9 im Bundesentschädigungsgesetz und im Beamten-und Besoldungsrecht ein Verstoß gegen Arto 3 Abs° 19 Arte 6 Abs" 1 GG verneint; ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht im Be- soldungsrecht den Fortfall des Kinderzuschlags bei Verheiratung für verfassungsmäßig gehalten, Entscheidungen vom 13" Oktober 1966" NJW 1967 s" 796, FamRz19679 So 283)° Andererseits darf aber nicht übersehen werden9 daß durch die Heirat der Weise auch im Recht - gerade.
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